DSFA – Wann und wie?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist nach Art. 35 DSGVO Pflicht, wenn eine geplante Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen birgt. Klingt abstrakt – hier wird es konkret.
Wann brauche ich eine DSFA?
Abschnitt betitelt „Wann brauche ich eine DSFA?“Die einfache Faustregel: Eine DSFA ist Pflicht, wenn mindestens zwei der folgenden Punkte zutreffen:
- Großflächige Verarbeitung (viele Personen)
- Sensible Daten (Gesundheit, Religion, Sexualität, Strafregister, Biometrie, Genetik)
- Profiling oder Scoring
- Systematische Überwachung (Videoüberwachung, Mitarbeiter-Tracking, Web-Tracking im großen Stil)
- Automatisierte Entscheidungen mit Rechtsfolgen
- Innovative Technologien (KI, IoT, Gesichtserkennung)
- Verknüpfung von Datensätzen aus verschiedenen Quellen
- Daten von schutzbedürftigen Personen (Kinder, Patienten, Mitarbeiter)
Beispiele für DSFA-pflichtige Verarbeitungen in KMU:
- Zeiterfassung mit GPS oder Fingerabdruck
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- KI-gestütztes Bewerber-Screening
- Telematik-Daten in Firmenwagen
- Patientendaten in Arztpraxen
- E-Learning mit detaillierten Lernprofilen
- Predictive Maintenance mit Maschinendaten und Mitarbeiterzuordnung
Schritt 1: DSFA-Pflicht prüfen
Abschnitt betitelt „Schritt 1: DSFA-Pflicht prüfen“In Hugo DSB öffnen Sie das Modul „DSFA”. Bevor Sie eine DSFA durchführen, klicken Sie auf „Pflichtprüfung starten”. Hugo führt Sie durch eine kurze Checkliste:
- Welche Verarbeitung planen Sie?
- Welche Datenkategorien?
- Wie viele Betroffene?
- Welche Technologie?
- Welche Risiken sehen Sie?
Am Ende sagt Hugo: „DSFA pflichtig” oder „DSFA empfohlen, aber nicht zwingend” oder „DSFA nicht erforderlich”. Diese Vorprüfung dokumentieren Sie auch dann, wenn keine DSFA pflichtig ist – als Nachweis.
Schritt 2: DSFA-Wizard starten
Abschnitt betitelt „Schritt 2: DSFA-Wizard starten“Wenn die Prüfung positiv ausfällt, klicken Sie auf „Neue DSFA starten”. Der Wizard führt Sie durch sechs Phasen:
Phase 1: Beschreibung der Verarbeitung
Abschnitt betitelt „Phase 1: Beschreibung der Verarbeitung“- Was wird verarbeitet?
- Wer ist betroffen?
- Welche Technologie?
- Wer ist beteiligt (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Empfänger)?
Phase 2: Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Abschnitt betitelt „Phase 2: Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit“- Wozu ist die Verarbeitung nötig?
- Gibt es mildere Mittel, dasselbe Ziel zu erreichen?
- Sind die Daten zweckgebunden?
- Werden Daten minimiert?
Phase 3: Risikoanalyse
Abschnitt betitelt „Phase 3: Risikoanalyse“Hugo DSB schlägt typische Risiken vor (Identitätsdiebstahl, Diskriminierung, Reputationsschaden, finanzielle Schäden, Bewegungs-Profiling, etc.) und Sie bewerten:
- Eintrittswahrscheinlichkeit (gering, mittel, hoch)
- Schadenshöhe (gering, mittel, hoch)
Daraus berechnet Hugo das Gesamtrisiko (Risiko-Matrix).
Phase 4: Schutzmaßnahmen
Abschnitt betitelt „Phase 4: Schutzmaßnahmen“Welche TOMs greifen, um die Risiken zu reduzieren? Hugo DSB schlägt automatisch passende vor (z. B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffsbeschränkung) und Sie wählen aus.
Phase 5: Restrisiko bewerten
Abschnitt betitelt „Phase 5: Restrisiko bewerten“Nach Anwendung der Schutzmaßnahmen: Wie hoch ist das verbleibende Risiko?
- Niedrig → Sie können die Verarbeitung starten
- Mittel → Sie sollten die Geschäftsführung informieren
- Hoch → Sie müssen die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 DSGVO), bevor Sie starten
Phase 6: Dokumentation und Freigabe
Abschnitt betitelt „Phase 6: Dokumentation und Freigabe“Hugo DSB generiert ein PDF mit der vollständigen DSFA. Sie holen die Freigabe ein (Geschäftsführung, DSB, ggf. Betriebsrat) und legen das Dokument in die Compliance-Akte.

Schritt 3: Regelmäßige Überprüfung
Abschnitt betitelt „Schritt 3: Regelmäßige Überprüfung“Eine DSFA ist kein einmaliges Dokument. Wenn sich an der Verarbeitung etwas ändert (neue Technologie, neue Empfänger, mehr Daten), muss die DSFA aktualisiert werden. Hugo DSB erinnert Sie automatisch alle 12 Monate daran.
Praxis-Beispiele
Abschnitt betitelt „Praxis-Beispiele“Beispiel 1: Videoüberwachung im Lager Risiko: Mitarbeiter werden überwacht, Bewegungsprofile entstehen. Maßnahme: Aufzeichnung nur in Betriebszeiten, Kameras nur auf Eingang, Löschung nach 72h, Hinweisschilder, Mitbestimmung Betriebsrat. Restrisiko: niedrig.
Beispiel 2: KI-Bewerber-Screening Risiko: Diskriminierung, Intransparenz, fehlerhafte Aussortierung. Maßnahme: KI nur als Vorschlag, finale Entscheidung durch Mensch, regelmäßige Bias-Prüfung, Bewerber wird informiert. Restrisiko: mittel → Information an GF, ggf. Anpassung Modell.
Beispiel 3: Gesundheits-App für Mitarbeiter Risiko: Sensible Gesundheitsdaten, Profiling, Versicherungs-Diskriminierung. Maßnahme: Freiwilligkeit, Pseudonymisierung, kein Zugriff durch Arbeitgeber, externe Verarbeitung. Restrisiko: hoch → Konsultation mit Aufsichtsbehörde nötig.
„Wie lange dauert eine DSFA?” Mit Hugo DSB ca. 2 bis 4 Stunden für eine durchschnittliche Verarbeitung. Ohne Tool: einen Tag oder mehr.
„Wer macht die DSFA – ich oder mein DSB?” Sie sind verantwortlich, aber Sie können den DSB einbeziehen. Optimal: Sie füllen die fachlichen Felder aus, der DSB prüft die juristischen Aspekte.
„Was, wenn die Behörde sagt, die Verarbeitung ist zu riskant?” Dann dürfen Sie sie nicht durchführen. Die Konsultation ist deshalb so wichtig: Sie wissen früh, ob Ihr Plan tragfähig ist.