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Auftragsverarbeiter (AVV)

Auftragsverarbeiter-Übersicht

Jeder externe Dienst, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet (Cloud-Software, Newsletter-Versender, Buchhaltungsbüro), braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Hier verwalten Sie sie.

Klicken Sie “Neu”. Sie geben Name, Webseite, Zweck ein. Hugo macht:

  • DPA-Check — sucht automatisch den AVV-Vertrag des Anbieters (Microsoft, Google, AWS, HubSpot, Slack haben standardisierte Verträge im Netz).
  • Drittland-Bewertung — Hauptsitz, Server-Standort, Standard-Vertragsklauseln (SCC), Angemessenheitsbeschluss.
  • Risiko-Ampel — Grün / Gelb / Rot mit Begründung.
  • TOMs-Check — was hat der Anbieter zertifiziert (ISO 27001, SOC 2, BSI C5)?

Sie können den unterschriebenen AVV als PDF hochladen. Erscheint in der Detailansicht, bei Audit ist alles parat.

  • Vertrag fehlt — Sie müssen noch einen abschließen.
  • Vertrag prüfen — abgeschlossen aber Hugo hat Auffälligkeiten gefunden.
  • OK — alles unterschrieben, geprüft.

Jeder AVV-Eintrag kann auf die Verarbeitungen verlinken, in denen er eingesetzt wird (z.B. “Microsoft 365” → “Mitarbeiter-Kommunikation” + “Kalender” + “Cloud-Speicher”). Bei AVV-Wechsel sehen Sie sofort, welche Verarbeitungen betroffen sind.

  • Liste aller AVV als PDF/Excel — zur Behörden-Vorlage.
  • Lücken-Report — alle AVV ohne Vertrag oder mit kritischen Punkten.
  • Microsoft 365 / Google Workspace
  • Cloud-Backup (Dropbox, OneDrive, AWS S3)
  • Newsletter (Brevo, Mailchimp, Resend)
  • Buchhaltung (DATEV-Beraterzugang, lexoffice)
  • CRM (HubSpot, Salesforce, Pipedrive)
  • Steuerberater (auch er ist AVV!)
  • Externer IT-Dienstleister
  • Webhosting
  • Wer nicht? — Eigene Mitarbeiter sind nie AVV (interne Verarbeitung). Versicherer/Banken sind keine AVV sondern eigene Verantwortliche.
  • Standardvertrag: Hugo bietet einen mustergültigen AVV-Vertrag zum Herunterladen, den Sie Anbietern schicken kannst falls sie keinen eigenen haben.