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Geschäftsführungs-Schulung (§38 BSIG)

GF-Schulung Modul-Übersicht

NIS2 + BSIG §38: Geschäftsführer haften persönlich für Cybersicherheit. Damit sie ihre Pflicht erfüllen können, müssen sie regelmäßig geschult werden.

5 Module à 30–45 Minuten:

  • Geltungsbereich, Sektoren
  • Wesentliche vs. wichtige Einrichtungen
  • Bußgeldhöhen

Modul 2: Welche Pflichten hat die Geschäftsführung konkret

Abschnitt betitelt „Modul 2: Welche Pflichten hat die Geschäftsführung konkret“
  • §38 BSIG im Klartext
  • Persönliche Haftung
  • Was bedeutet “billigen, kontrollieren, überwachen”

Modul 3: Die 10 wichtigsten technischen Maßnahmen

Abschnitt betitelt „Modul 3: Die 10 wichtigsten technischen Maßnahmen“
  • ISMS, Vorfallsmeldung, Lieferkette, Awareness, Backups, Krypto, Zugangskontrolle, IT-Hygiene, Identity-Management, Risiko-Analyse
  • Rolle der GF bei einer Datenpanne / Ransomware
  • Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden, Presse
  • Behörden-Meldungen
  • KPIs, Reporting, Audits
  • Fragen, die Sie an den IT-Verantwortlichen stellen solltest
  • Selbst-Lernen online — Videos + interaktive Übungen
  • Quiz pro Modul — Bestehensgrenze 80 %
  • Abschluss-Zertifikat mit Datum + Modul-Erfolg

Das Zertifikat ist Audit-fähig — wenn das BSI prüft “Habt ihr die GF geschult?”, zeigt Sie den Bericht.

Pflicht: alle 3 Jahre. Bei Wechsel in der Geschäftsführung: sofort. Hugo erinnert automatisch.

Jeder GF muss eigene Schulung absolvieren. Hugo verwaltet pro Person den Status.

  • In Pausen einplanen — die 5 Module sind so geschnitten, dass je 30–45 min reichen.
  • In Vorstandssitzung kurz besprechen — was war Lernerfolg, wo Handlungsbedarf für die Firma.
  • Nicht delegieren — wirklich der GF muss durch, nicht ein Mitarbeiter. Auch wenn der GF Verständnislücken hat — gerade dann.