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DSFA — Datenschutz-Folgenabschätzung

DSFA-Übersicht

Bei einer Verarbeitung mit hohem Risiko für Betroffene müssen Sie vor Start eine Datenschutz-Folgenabschätzung machen — Art. 35 DSGVO. Wenn Sie das nicht tust und es geht schief, ist das Bußgeld doppelt so teuer.

Hugo markiert im VVT automatisch DSFA-pflichtige Verarbeitungen. Typische Auslöser:

  • Systematische Überwachung (Videoüberwachung, GPS-Tracking, Browser-Logging)
  • Profiling / automatisierte Entscheidungen (Kredit-Scoring, KI-Bewerbersortierung)
  • Besondere Datenkategorien in großem Umfang (Gesundheits-, biometrische Daten)
  • Daten von Schutzbedürftigen (Kinder, Mitarbeiter mit gehäuften personenbezogenen Maßnahmen)
  • Neue Technologie (KI, Gesichtserkennung)

DSK-Liste der pflichtigen Verarbeitungen ist im Wizard hinterlegt.

  1. Schritt 1: Beschreibung — Was verarbeitest Sie, warum, wie. Sie können aus VVT-Eintrag übernehmen.
  2. Schritt 2: Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit — Brauchen Sie wirklich diese Daten? Gibt’s mildere Mittel?
  3. Schritt 3: Risiken identifizieren — Hugo schlägt typische Risiken pro Verarbeitungstyp vor (Identitätsdiebstahl, Diskriminierung, finanzieller Schaden, …).
  4. Schritt 4: Schadenswahrscheinlichkeit + Schwere bewerten — 4×4-Matrix, Hugo gibt Default-Werte.
  5. Schritt 5: Maßnahmen zur Risiko-Minderung — was können Sie tun (Pseudonymisierung, Zugriffsbeschränkung, Schulung, Audit).
  6. Schritt 6: Restrisiko — wenn nach Maßnahmen immer noch hoch: Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36).

Vollständiger DSFA-Bericht als PDF — entspricht der Empfehlung der DSK. Hänge an den VVT-Eintrag, präsentiere bei Audits.

Bei Änderungen an der Verarbeitung (neue Tools, Erweiterung des Datenumfangs) zeigt Hugo “DSFA aktualisieren”. Mindestens 1× jährlich erinnert die Plattform an Review.

Sie installieren eine Kamera in der Lagerhalle für Diebstahlschutz. Mitarbeiter werden aufgezeichnet. → DSFA-pflichtig, weil systematische Überwachung. Im Wizard:

  • Risiken: Bewegungsprofile, Druck auf Mitarbeiter
  • Maßnahmen: Schwenkbereich begrenzen, max. 24 h Speicherung, Hinweis-Schild, Betriebsrat einbeziehen, Live-Bild für niemanden
  • Restrisiko: mittel → DSFA OK, keine Behörden-Konsultation nötig