DSFA — Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei einer Verarbeitung mit hohem Risiko für Betroffene müssen Sie vor Start eine Datenschutz-Folgenabschätzung machen — Art. 35 DSGVO. Wenn Sie das nicht tust und es geht schief, ist das Bußgeld doppelt so teuer.
Wann ist DSFA Pflicht?
Abschnitt betitelt „Wann ist DSFA Pflicht?“Hugo markiert im VVT automatisch DSFA-pflichtige Verarbeitungen. Typische Auslöser:
- Systematische Überwachung (Videoüberwachung, GPS-Tracking, Browser-Logging)
- Profiling / automatisierte Entscheidungen (Kredit-Scoring, KI-Bewerbersortierung)
- Besondere Datenkategorien in großem Umfang (Gesundheits-, biometrische Daten)
- Daten von Schutzbedürftigen (Kinder, Mitarbeiter mit gehäuften personenbezogenen Maßnahmen)
- Neue Technologie (KI, Gesichtserkennung)
DSK-Liste der pflichtigen Verarbeitungen ist im Wizard hinterlegt.
Wie der Wizard läuft
Abschnitt betitelt „Wie der Wizard läuft“- Schritt 1: Beschreibung — Was verarbeitest Sie, warum, wie. Sie können aus VVT-Eintrag übernehmen.
- Schritt 2: Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit — Brauchen Sie wirklich diese Daten? Gibt’s mildere Mittel?
- Schritt 3: Risiken identifizieren — Hugo schlägt typische Risiken pro Verarbeitungstyp vor (Identitätsdiebstahl, Diskriminierung, finanzieller Schaden, …).
- Schritt 4: Schadenswahrscheinlichkeit + Schwere bewerten — 4×4-Matrix, Hugo gibt Default-Werte.
- Schritt 5: Maßnahmen zur Risiko-Minderung — was können Sie tun (Pseudonymisierung, Zugriffsbeschränkung, Schulung, Audit).
- Schritt 6: Restrisiko — wenn nach Maßnahmen immer noch hoch: Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36).
Vollständiger DSFA-Bericht als PDF — entspricht der Empfehlung der DSK. Hänge an den VVT-Eintrag, präsentiere bei Audits.
Re-DSFA
Abschnitt betitelt „Re-DSFA“Bei Änderungen an der Verarbeitung (neue Tools, Erweiterung des Datenumfangs) zeigt Hugo “DSFA aktualisieren”. Mindestens 1× jährlich erinnert die Plattform an Review.
Beispiel
Abschnitt betitelt „Beispiel“Sie installieren eine Kamera in der Lagerhalle für Diebstahlschutz. Mitarbeiter werden aufgezeichnet. → DSFA-pflichtig, weil systematische Überwachung. Im Wizard:
- Risiken: Bewegungsprofile, Druck auf Mitarbeiter
- Maßnahmen: Schwenkbereich begrenzen, max. 24 h Speicherung, Hinweis-Schild, Betriebsrat einbeziehen, Live-Bild für niemanden
- Restrisiko: mittel → DSFA OK, keine Behörden-Konsultation nötig