Einstellungen

Unter Einstellungen (oben rechts unter Ihrem Avatar) finden Sie alles, was Sie nicht täglich brauchen.
- Name, E-Mail, Foto, Position, Telefon. Diese Daten erscheinen z.B. in Datenpannen-Meldungen an die Behörde als “Kontaktperson”.
- Passwort ändern — direkter Reset, Sie brauchen Ihr altes Passwort.
Firmendaten
Abschnitt betitelt „Firmendaten“- Firmenname, Anschrift, Handelsregister, USt-ID — wird für PDF-Header in allen Dokumenten verwendet.
- Logo — wird auf Reports, Schulungs-Zertifikaten und im Mein-Siegel verwendet.
Benachrichtigungen
Abschnitt betitelt „Benachrichtigungen“Pro Ereignis getrennt einstellbar:
- Push (im Browser, Glocken-Icon).
- E-Mail (täglicher oder sofortiger Versand).
- Stille Stunden — z.B. nicht zwischen 20:00 und 07:00.
Standardmäßig sind alle kritischen Events aktiv (Datenpanne, abgelaufene Schulung, Behördenanfrage), Marketing ist aus.
Mandanten verwalten
Abschnitt betitelt „Mandanten verwalten“Wenn Sie mehrere Firmen betreuen (DSB-Modell), sehen Sie hier alle. Sie können hinzufügen, umbenennen, löschen.
Abrechnung
Abschnitt betitelt „Abrechnung“- Aktueller Tarif pro Bereich (Datenschutz, Website, Lieferkette).
- Rechnungen als PDF herunterladen (12 Monate rückwirkend).
- Plan ändern öffnet das Stripe-Customer-Portal — Up/Downgrade, Zahlungsmethode ändern, Abo kündigen.
Abmelden
Abschnitt betitelt „Abmelden“Rechts unten — beendet die Sitzung in diesem Browser. Andere Geräte bleiben eingeloggt.
Sprache der Oberfläche
Abschnitt betitelt „Sprache der Oberfläche“Die Plattform lässt sich pro Benutzer auf Englisch umstellen — die Einstellung finden Sie in Ihrem Profil, alternativ über den DE|EN-Schalter unten in der Seitenleiste. Übersetzt sind Navigation, Dashboards und die Kern-Ansichten; einige tiefere Formular-Assistenten (VVT-Detail, DSFA) ziehen schrittweise nach. Ein Hinweisbanner nennt den jeweils aktuellen Stand.
Weitere Sprachen richten wir auf Wunsch ein. Sprechen Sie uns an; Umfang und Termin klären wir verbindlich im Erstgespräch. Hintergrund: Für Unterweisungen mit Gefahrstoffbezug verlangt § 14 Abs. 2 GefStoffV, dass sie in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen — wo die Belegschaft kein Deutsch spricht, ist das eine Rechtsfrage.