Vorfälle & Anfragen — Übersicht
In diesem Bereich landen alle Vorgänge mit rechtlich harter Frist:
| Funktion | Frist | Anleitung |
|---|---|---|
| Datenpannen | 72 h ab Kenntnisnahme | Behörde melden, ggf. Betroffene informieren |
| Betroffenenanfragen (DSAR) | 1 Monat ab Eingang | Auskunft, Berichtigung, Löschung erteilen |
| Public-DSAR-Portal | sofort verfügbar | Self-Service-Seite für Ihre Website |
| Hinweisgeberschutz | 7 Tage Eingang + 3 Monate Antwort | HinSchG, Whistleblower-Meldungen |
Wichtig: Diese Fristen kommen vom Gesetzgeber und sind nicht verhandelbar. Wenn Sie sie reißt, wird’s teuer (Bußgeld bis 4 % des Jahresumsatzes).
Wer macht was?
Abschnitt betitelt „Wer macht was?“- Mitarbeiter melden Vorfälle über interne Meldewege oder direkt in der Plattform.
- Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) prüft, bewertet, meldet ggf. an Behörde.
- Geschäftsführung wird über kritische Fälle informiert (automatischer E-Mail-Trigger ab Schweregrad “hoch”).