Datenpanne melden
Wenn Sie den Verdacht haben, dass personenbezogene Daten unbefugt weitergegeben, verloren oder verändert wurden — egal ob aus Versehen oder durch einen Angriff — melden Sie das sofort. Nicht morgen, nicht nach Feierabend. Sofort.
Beispiele
Abschnitt betitelt „Beispiele“- E-Mail an die falsche Person mit Kundendaten
- USB-Stick verloren, auf dem eine Kundenliste lag
- Laptop gestohlen (auch wenn er passwortgeschützt ist)
- Falsche Datei angehängt und weitergeleitet
- Verdacht auf Hackerangriff — merkwürdige Mails im Postfach, Login von fremder IP
- Passwort versehentlich preisgegeben (Screenshot, vorgelesen, ausgeplaudert)
- Cloud-Datei öffentlich geteilt statt nur intern
Der schnellste Weg: das Formular
Abschnitt betitelt „Der schnellste Weg: das Formular“In der Plattform links in der Navigation unter Vorfälle & Anfragen → Datenpannen, dort auf „Datenpanne melden”. Direkt erreichbar ist das Formular unter app.fraghugo.de/dsb/datenpannen/melden.
Das Formular fragt der Reihe nach:
- Was ist passiert? In eigenen Worten, so ausführlich wie möglich. Lieber zu viel schreiben als zu wenig.
- Wann wurde der Vorfall entdeckt? Datum und Uhrzeit. Nicht wann er passiert ist — wann er aufgefallen ist.
- Welche Daten sind betroffen? Kategorien auswählen. „Weiß ich nicht” ist eine zulässige Antwort; das klärt der Datenschutzbeauftragte.
Absenden — fertig. Ihr Datenschutzbeauftragter wird benachrichtigt.
Alternativen
Abschnitt betitelt „Alternativen“- Telefon an Ihren Datenschutzbeauftragten — die Nummer steht in Ihrer Einladungs-Mail.
- Mail an die interne Datenschutz-Adresse.
Beides ist gleichwertig. Die Frist läuft in jedem Fall.
Sie bekommen keinen Ärger
Abschnitt betitelt „Sie bekommen keinen Ärger“Auch wenn Sie den Fehler selbst gemacht haben: Melden ist die richtige Reaktion. Verschweigen macht es schlimmer — für die Firma und für Sie persönlich. Wer einen Verstoß meldet, ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien geschützt.
Was danach passiert
Abschnitt betitelt „Was danach passiert“- Der Datenschutzbeauftragte prüft, ob es eine Datenpanne im Sinne der DSGVO ist.
- Falls ja, startet die 72-Stunden-Frist zur Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO. Diese Meldung macht der Datenschutzbeauftragte, nicht Sie.
- Möglicherweise werden Sie noch einmal zu Details befragt.
Was Sie selbst sofort tun können
Abschnitt betitelt „Was Sie selbst sofort tun können“Mail an die falsche Adresse: versuchen Sie den Rückruf (in Outlook „Nachricht zurückrufen”), rufen Sie den Empfänger an und bitten Sie ihn, die Mail zu löschen.
Laptop oder Handy gestohlen: Passwörter ändern — Mail zuerst, dann alle Konten, die daran hängen.
Cloud-Datei öffentlich: den Freigabe-Link sofort widerrufen.
Drei Faustregeln
Abschnitt betitelt „Drei Faustregeln“- Lieber zehnmal zu viel melden als einmal zu spät. Sortieren ist Aufgabe des Datenschutzbeauftragten.
- Schnelligkeit zählt. Die 72-Stunden-Frist läuft ab dem Moment, in dem irgendjemand in der Firma etwas bemerkt hat. Auch Sie.
- Nicht öffentlich darüber sprechen, solange nichts geklärt ist — schon gar nicht in sozialen Netzwerken.