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Betroffenenanfragen (DSAR)

Übersicht aller Betroffenenanfragen

Wenn jemand fragt “Welche Daten habt ihr von mir?” / “Bitte löscht meine Daten” — das ist eine Datenschutz-Auskunfts-Anfrage (DSAR) nach Art. 15-22 DSGVO. Sie haben 1 Monat zum Antworten.

Vier Wege, wie eine DSAR auf der Plattform landet:

  1. Manuell anlegen — Sie bekommen eine Mail von einem Betroffenen und trägst sie hier ein.
  2. Public-Portal — Betroffener füllt selbst ein Formular auf Ihrer Website aus (siehe Public-Portal).
  3. Mitarbeiter-Meldung — interner Mitarbeiter erfasst über das Mitarbeiter-Portal.
  4. API — z.B. aus Ihrem CRM, wenn dort ein Lösch-Antrag eingeht.
  • Art. 15 — Auskunft (“Welche Daten habt ihr?”)
  • Art. 16 — Berichtigung (“Mein Name ist falsch geschrieben”)
  • Art. 17 — Löschung (“Vergesst mich”)
  • Art. 18 — Einschränkung (“Verwendet meine Daten vorübergehend nicht”)
  • Art. 20 — Datenübertragbarkeit (“Gebt mir meine Daten in einer Form, dass ich sie zu Anbieter B mitnehmen kann”)
  • Art. 21 — Widerspruch (gegen Direkt-Marketing meist sofort, sonst Einzelfall)
  • Identität prüfen — Betroffener muss beweisen, dass er der ist. Hugo erzeugt eine Verifizierungsmail mit Code, oder fordert Ausweis-Upload an.
  • Anonyme Anfragen ohne Verifizierung können Sie ablehnen.
  • Hugo hilft beim Durchsuchen: Sie geben Name/Mail an, Hugo zeigt Ihnen, in welchen Bereichen (VVT-basiert) Daten zu dieser Person liegen könnten.
  • Pro System trägst Sie ein, was Sie gefunden hast.
  • Hugo generiert Antwort-Brief aus Vorlage. Sie wählen Auskunfts-Typ, Hugo füllt aus.
  • Bei Löschung: Lösch-Bestätigung pro System.
  • Bei Berichtigung: Änderungsnachweis.
  • Secure-Reply-Portal: Antwort liegt verschlüsselt auf einer URL, Betroffener loggt sich mit Code ein (keine personenbezogenen Daten per offener Mail!).
  • Alternativ: per Post.
  • Status “Beantwortet”. Hugo speichert den vollen Vorgang inkl. Beweise.

Pro Anfrage sehen Sie Tage bis Frist. Bei 7 Tagen Restzeit kommt Erinnerung, bei 3 Tagen “Eilt!”.

Wenn ein Betroffener sich bei der Aufsichtsbehörde beschwert hat und die bei Ihnen nachfragt — gleiches Vorgehen, aber mit verschärftem Logging und automatischer Eskalation an Geschäftsführung.

  • 30 Tage sind knapp — fang am Tag 1 an, nicht am Tag 28.
  • Verifizierung ernst nehmen — sonst geben Sie Daten an Fremde raus (auch eine Datenpanne!).
  • Standard-Anfragen automatisieren: Newsletter-Abmeldung ist Art. 21, kein langer Prozess nötig.