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Datenpannen melden (72-h-Pflicht)

Datenpannen-Übersicht mit Status

Wenn personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert oder verloren wurden — Stichworte: Phishing-Klicken Sie, Laptop verloren, Mail an falschen Empfänger, Cyber-Angriff — ist das eine Datenpanne nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO. Sie müssen die in 72 h an die Aufsichtsbehörde melden, sonst Bußgeld.

Klicken Sie ”+ Neue Datenpanne” oben rechts. Wizard:

  • Beschreibung in eigenen Worten
  • Zeitpunkt des Eintretens (Schätzung reicht)
  • Zeitpunkt der Kenntnisnahme (wichtig! Die 72 h laufen ab hier)
  • Wer hat’s entdeckt
  • Kategorien (Namen, Adressen, Bankdaten, Gesundheitsdaten, …)
  • Anzahl Betroffene (Schätzung reicht)
  • Welche Personengruppen (Mitarbeiter, Kunden, Bewerber, …)
  • Eingrenzung (technisch, organisatorisch, menschlicher Fehler, externer Angriff)
  • Was war die Schwachstelle
  • Wahrscheinlichkeit eines Schadens für Betroffene: gering / mittel / hoch
  • Schwere des Schadens: gering / mittel / hoch

Hugo gibt einen Vorschlag basierend auf Datenkategorie und Umfang. Sie können überschreiben.

  • Was haben Sie sofort getan (Passwort zurückgesetzt, Konto gesperrt, Backup geprüft)
  • Was planst Sie noch (Pen-Test, Schulung, …)

Je nach Bewertung:

  • Hohes Risiko → Aufsichtsbehörde melden (binnen 72 h)
  • Sehr hohes Risiko → zusätzlich Betroffene informieren (Art. 34)
  • Geringes Risiko → nur intern dokumentieren

Hugo erzeugt die Meldung an die Aufsichtsbehörde als PDF, vorbefüllt mit allen Daten — Sie müssen nur die Online-Schnittstelle der zuständigen Behörde nutzen (Adresse zeigt Hugo).

Pro Vorfall sehen Sie eine 72-h-Uhr mit Countdown. Wenn die Uhr rot ist, ist’s eilig.

Status:

  • Entwurf — wird noch beschrieben
  • Meldung vorbereitet — PDF erzeugt, Behörden-URL parat
  • Bei Behörde eingereicht — Datum + Aktenzeichen eingetragen
  • Geschlossen — Vorgang beendet
  • Nachmeldung — falls neue Erkenntnisse später

Jeder Klicken Sie wird protokolliert (wer hat wann was geändert). Bei Rückfragen der Behörde kann jeder Schritt nachvollzogen werden.

  • “Auch wenn kein Schaden entstanden ist?” — Ja, dokumentieren müssen Sie immer. Melden nur bei hohem Risiko.
  • “E-Mail an falsche Person — Panne?” — Ja, wenn personenbezogene Daten drin sind. Wenn der Empfänger zur eigenen Firma gehört + die Mail sofort gelöscht hat, meist geringes Risiko.
  • “Was ist mit Datenpanne beim Auftragsverarbeiter?” — Der muss sie Ihnen melden (steht im AVV). Sie dokumentieren sie hier genauso wie eigene Pannen.