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Rechtliche Hinweise

Diese Seite fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen, auf denen Hugo Safe aufsetzt. Sie ist eine sachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt stets beim Arbeitgeber (§ 13 ArbSchG).

RechtsgrundlageInhalt
§ 12 ArbSchGDer Arbeitgeber muss die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen — bei Einstellung und danach wiederkehrend.
§ 4 DGUV Vorschrift 1Unterweisung mindestens einmal jährlich, dokumentiert.
§ 29 JArbSchGJugendliche sind halbjährlich zu unterweisen.

Die DGUV Information 211-005 beschreibt, unter welchen Bedingungen elektronisch gestützte Unterweisungen (Blended Learning) zulässig sind. Vier Kriterien sind maßgeblich — Hugo Safe bildet alle vier ab:

Kriterium der DGUV 211-005Umsetzung in Hugo Safe
Arbeitsplatzbezogenbetriebsspezifische Ergänzung je Modul (Ihre Fluchtwege, Maschinen, Gefahrstoffe)
Verständnisprüfung / ErfolgskontrolleAbschlusstest mit 80-%-Bestehensgrenze
Jederzeitige Rückfragemöglichkeit bei benannter PersonRückfrage-Funktion + benannte Ansprechperson
Rechtssichere DokumentationNachweis-Dossier mit Audit-Log und Zeitstempeln

Einstellungs-Seite „Ansprechperson & Betrieb“ in Hugo Safe: oben das Pflichtfeld für die benannte Ansprechperson (Name, Funktion, E-Mail, Telefon), an die Rückfragen der Mitarbeiter geleitet werden; darunter der Bereich „Betriebsspezifische Ergänzungen“, mit dem sich jede Unterweisung um die konkreten betrieblichen Gegebenheiten erweitern lässt — beides Kriterien der DGUV Information 211-005

Die DGUV Information 211-005 (Abschnitt 11) nennt als Richtwert eine Aufbewahrung der Unterweisungsnachweise von mindestens zwei Jahren. Bei expositionsbezogenen Themen (Gefahrstoffe, Lärm, Schweißen, Biostoffe) sind in der Praxis fünf Jahre üblich. Hugo Safe weist dieses Enddatum je Nachweis aus („Aufbewahren bis”) und speichert die Nachweise über die gesamte Vertragslaufzeit, sodass Sie auch ältere Jahrgänge jederzeit erneut als Nachweis-Dossier exportieren können.

RechtsgrundlageBedeutung
§ 13 ArbSchGVerantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber (bzw. den verantwortlichen Personen).
§ 5 ArbSchGDie Gefährdungsbeurteilung ist eine eigenständige Arbeitgeberpflicht — Hugo Safe ergänzt sie, ersetzt sie nicht. Siehe Verknüpfung mit der Gefährdungsbeurteilung.
§ 25 ArbSchGOrdnungswidrigkeit (Bußgeld) insbesondere bei Missachtung einer vollziehbaren behördlichen Anordnung.

In Deutschland ereignen sich weiterhin mehrere hunderttausend meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Jahr; Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle zählen dabei zu den häufigsten Unfallarten. Die DGUV veröffentlicht die genauen aktuellen Zahlen jährlich — wenn Sie intern mit belastbaren Werten argumentieren möchten, nutzen Sie die Originalquelle statt gerundeter Sekundärzahlen:

  • Gesetze: gesetze-im-internet.de (§ 5, § 12, § 13, § 25, § 26 ArbSchG; § 14 GefStoffV; § 29 JArbSchG)
  • DGUV-Publikationen: publikationen.dguv.de (DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 211-005)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: baua.de