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FRIA — Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO)

Die FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment / Grundrechte-Folgenabschätzung) ist für bestimmte Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen nach Art. 27 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtend. Der Wizard unter KI-Register → FRIA führt Sie strukturiert durch alle Schritte.

Eine FRIA ist vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems erforderlich für:

  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Behörden, öffentliche Stellen),
  • private Betreiber öffentlicher Dienstleistungen, sowie
  • Betreiber von Hochrisiko-KI zur Bonitäts-/Kreditwürdigkeitsprüfung (Anhang III Nr. 5 b) oder zur Risikobewertung/Preisgestaltung in der Lebens-/Krankenversicherung (Anhang III Nr. 5 c).

Ausgenommen sind Hochrisiko-Systeme im Bereich kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2). Die Pflichten für Anhang-III-Hochrisiko-Systeme gelten ab dem 2. August 2026.

  1. Betroffenheit — Zwei kurze Fragen (Betreiber-Typ + Hochrisiko-Einordnung). Ergebnis: „FRIA erforderlich” oder „nicht erforderlich”. Beides lässt sich mit Begründung speichern.
  2. System & Kontext — Verknüpfung mit einem KI-System aus dem KI-Register, Beschreibung der Prozesse (Art. 27 Abs. 1 lit. a) und des Nutzungszeitraums/-häufigkeit (lit. b).
  3. Betroffene Personen — Kategorien betroffener natürlicher Personen und Gruppen (lit. c).
  4. Grundrechte-Risiken — Auswahl der betroffenen Grundrechte (EU-Grundrechtecharta) und je konkretem Schadensrisiko + Gegenmaßnahmen (lit. d).
  5. Menschliche Aufsicht — Maßnahmen der menschlichen Aufsicht gemäß Betriebsanleitung (lit. e).
  6. Governance — Maßnahmen bei Risikoeintritt und interne Governance-/Beschwerdemechanismen (lit. f).
  7. Bericht — Zusammenfassende Bewertung; als Entwurf speichern oder finalisieren.

Fertige FRIAs exportieren Sie in der Übersicht als PDF (CI-Druckdokument mit allen Art.-27-Sektionen).

  • Betreiber nach Art. 27 Abs. 3 melden das Ergebnis der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
  • Eine bestehende Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO wird durch die FRIA ergänzt, nicht ersetzt (Art. 27 Abs. 4).

Hinweis: Der Wizard unterstützt Sie bei der strukturierten Dokumentation. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.

Die FRIA ist Teil des Tarifs Hugo KI und in Hugo DSB Pro/Premium enthalten.