Nachweis-Dossier
Das Nachweis-Dossier ist das Herzstück von Hugo Safe. Wenn die Berufsgenossenschaft, die Gewerbeaufsicht oder ein Sachverständiger nach Unfall fragt „Können Sie nachweisen, dass Ihre Mitarbeiter unterwiesen wurden?”, erzeugen Sie hier das Dokument — auf Knopfdruck, ohne Excel-Archäologie.

Was im Dossier steht
Abschnitt betitelt „Was im Dossier steht“Im Kopf des Dossiers stehen Mitarbeiter, Betrieb, Erstellungsdatum (Stand) und die verantwortliche Ansprechperson. Darunter listet eine Tabelle pro absolvierter Unterweisung:
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Unterweisung | Titel + zugehörige Rechtsgrundlage (z. B. „§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1”) |
| Datum | Tag des Abschlusses |
| Erg. | erreichtes Testergebnis in Prozent |
| Best. | aktive „Verstanden & befolge”-Bestätigung (Ja) |
| Aufbew. bis | empfohlenes Aufbewahrungs-Enddatum je Nachweis |
Am Fuß des Dokuments steht ein Disclaimer, der die Abgrenzung klarstellt (Online-Theorie inkl. Verständnisprüfung; praktische und mündliche Anteile separat vor Ort; Aufbau auf der Gefährdungsbeurteilung; Verantwortung beim Arbeitgeber nach § 13 ArbSchG).
So ist auf einen Blick belegt: Wer wurde wann zu welchem Thema unterwiesen, mit welchem Ergebnis — und hat das aktiv bestätigt.
Dossier erzeugen
Abschnitt betitelt „Dossier erzeugen“Unter Hugo Safe → Nachweise sehen Sie pro Mitarbeiter, wie viele Unterweisungen abgeschlossen sind. Ein Klick auf „Dossier (PDF)” neben der Person erzeugt deren revisionssicheres Nachweis-Dokument und lädt es als PDF herunter — fertig zum Weitergeben an die Berufsgenossenschaft oder zum Ablegen.

Mitarbeiter ohne abgeschlossene Unterweisung haben (noch) keinen Nachweis — ihr Button bleibt inaktiv, bis die erste Unterweisung abgeschlossen ist.
Warum „revisionssicher”?
Abschnitt betitelt „Warum „revisionssicher”?“Jeder Eintrag im Dossier stammt aus dem Audit-Log und trägt einen Zeitstempel. Die Daten lassen sich nicht nachträglich unbemerkt verändern. Bei einer Prüfung können Sie damit lückenlos belegen, dass die Unterweisungen tatsächlich und termingerecht stattgefunden haben.
Aufbewahrung
Abschnitt betitelt „Aufbewahrung“Bewahren Sie die Unterweisungsnachweise auf. Die DGUV Information 211-005 nennt als Richtwert mindestens zwei Jahre; bei expositionsbezogenen Themen (Gefahrstoffe, Lärm, Schweißen, Biostoffe) sind fünf Jahre üblich. Genau dieses Enddatum weist das Dossier je Nachweis in der Spalte „Aufbew. bis” aus. Hugo Safe speichert die Nachweise über die gesamte Vertragslaufzeit, sodass Sie ältere Jahrgänge jederzeit erneut exportieren können. Details unter Rechtliche Hinweise.
- Einmal jährlich exportieren und ablegen — so haben Sie auch dann einen Stand griffbereit, wenn es schnell gehen muss.
- Nach Unfall sofort ziehen — bei einer Regress- oder Haftungsfrage ist der zeitnahe Nachweis Gold wert.
- An den externen Datenschutzbeauftragten / die Sicherheitsfachkraft weitergeben — das Dossier ist auch intern ein sauberer Statusbericht.