Awareness verkaufen — Leitfaden
Zwei Seiten. Der Preis verschafft den Termin, der Nachweis bringt die Unterschrift.
Die sechs Argumente, in dieser Reihenfolge
Abschnitt betitelt „Die sechs Argumente, in dieser Reihenfolge“1. „Sie müssen ohnehin wechseln.” Viele Awareness-Produkte am Markt werden gerade durch Nachfolge-Plattformen abgelöst. Wo das so ist, gilt fast immer: Die Historie abgeschlossener Kampagnen und ihre Auswertungen lassen sich nicht übertragen. Der Kunde steht also so oder so vor neuem Onboarding und neuem Allowlisting. Wer neu anfangen muss, kann auch gleich das Produkt wechseln. Prüfen Sie das vor dem Gespräch beim konkreten Anbieter nach — und weisen Sie den Kunden darauf hin, dass er seine Daten vor der Kündigung exportieren muss.
2. „Es kostet einen Bruchteil.” Rechnen Sie mit der Mitarbeiterzahl des Kunden, nicht mit Prozenten. Marktübliche Awareness-Abonnements liegen im Bereich weniger Euro je Person und Monat. Hugo Learn kostet ab 14,90 € je Person und Jahr (Standard) bzw. ab 15 € je Person und Jahr im Programm bei großen Belegschaften.
3. „Sie bekommen mehr Inhalt.” Über 30 Schulungsmodule statt einer Handvoll Videos, dazu monatlich eine neue Lektion und unbegrenzt viele Übungs-Mails aus 73 Vorlagen — statt einer festen Zahl pro Jahr. Der Schwierigkeitsgrad steigt mit dem Resilienz-Index der einzelnen Person, statt für alle gleich zu bleiben.
4. „Sie bekommen den Nachweis, den eine Prüfung verlangt.” Das Audit-Paket als PDF mit Integritäts-Prüfsumme, Zuordnung zu NIS2, ISO 27001 A.6.3 und Art. 32 DSGVO, dazu der Eintrag als technisch-organisatorische Maßnahme im Verarbeitungsverzeichnis samt Wirksamkeitsbeleg. Das ist der Punkt, an dem sich Awareness von „wir haben mal ein Video geschaut” unterscheidet.
5. „Ihr Betriebsrat wird zustimmen.” Die anonyme Auswertung ist erzwungen, nicht eingestellt: Es gibt keinen Schalter, der personenbezogene Ergebnisse freigibt — auch nicht für die Geschäftsführung, auch nicht für uns. Unter fünf ausgewerteten Personen erscheint gar keine Quote. Eine Muster-Betriebsvereinbarung liegt bei. Fragen Sie den Kunden, was sein bisheriger Anbieter dazu in den Vertragsbedingungen stehen hat — insbesondere, ob dort personenbezogene Auswertungen möglich sind und wem die Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse zusteht.
6. „Wir kümmern uns um die Zustellung.” Sende-Domain, SPF, DKIM, DMARC und eine Prüfmail, bevor die erste Übung läuft — und ausdrücklich kein Versand, solange die Prüfung nicht grün ist. Viele Anbieter sichern die Zustellung vertraglich gerade nicht zu und überlassen das Whitelisting dem Kunden. Genau daran scheitern diese Projekte in der Praxis.
Das Rechenblatt fürs Gespräch
Abschnitt betitelt „Das Rechenblatt fürs Gespräch“So rechnen Sie live mit:
| Formel | Beispiel: 20 Beschäftigte | |
|---|---|---|
| Heute | Personen × Preis je Person/Monat × 12 | 20 × 12,10 € × 12 = 2.904 €/Jahr |
| Mit Hugo Learn Standard | Personen × 14,90 € | 20 × 14,90 € = 298 €/Jahr |
| Ersparnis | Differenz | rund 2.600 €/Jahr |
Staffel Standard (netto, je Person und Jahr): 14,90 € · ab 25 Personen 12,90 € · ab 50 Personen 11,90 € · ab 100 Personen 10,90 € · ab 250 Personen 9,90 €.
Staffel Programm (ab 26 Personen, netto, je Person und Jahr): 24 € · ab 101 Personen 21 € · ab 251 Personen 18 € · ab 501 Personen 15 €.
Für Kunden, die bereits einen Datenschutz-Tarif haben, gibt es den Kombi-Rabatt
COMBO-DSB-LEARN-15 auf das Programm.
Der Umstieg
Abschnitt betitelt „Der Umstieg“- Laufzeitende feststellen, bevor Sie anbieten. Awareness-Lizenzen laufen üblicherweise zwölf Monate mit kurzer Kündigungsfrist zum Laufzeitende.
- Daten exportieren, bevor gekündigt wird. Danach sind sie weg.
- Reihenfolge nach Ablaufdatum, nicht nach Kundengröße. Wer als Nächstes verlängert, wird zuerst angesprochen.
- Vier bis sechs Wochen Parallelbetrieb beim ersten Kunden: einrichten, Zustellung prüfen, eine Übung fahren — erst dann kündigen.
Nicht mitten in der Laufzeit wechseln. Der Kunde zahlt sonst doppelt, und das Preisargument kippt ins Gegenteil.
Was Sie nicht sagen
Abschnitt betitelt „Was Sie nicht sagen“„Rechtssicher”, „konform”, „abmahnsicher”, „garantiert”. Richtig ist: unterstützt den Nachweis. Und keine Wettbewerber-Schelte — die Fakten oben genügen, und sie stammen aus den veröffentlichten Unterlagen der Anbieter. Wer sie zitiert, sollte sie vorher nachgelesen haben.