Richtlinien, CVD und security.txt
Unter /dsb/hersteller/richtlinien entstehen die Dokumente, die der Cyber Resilience Act für den
Umgang mit Schwachstellen verlangt, und die öffentliche Seite, über die man Ihnen eine Schwachstelle
melden kann.
Die Dokumentarten
Abschnitt betitelt „Die Dokumentarten“| Dokument | Was drinsteht | Fundstelle |
|---|---|---|
| Schwachstellen-Handhabungsrichtlinie | Wie Sie Schwachstellen und Komponenten ermitteln und dokumentieren, behandeln und beheben, testen, Informationen nach dem Patch veröffentlichen, Updates sicher und kostenlos verbreiten | Anhang I Teil II Nr. 1 bis 8 |
| CVD-Policy (koordinierte Offenlegung) | Was Meldende erwarten dürfen: Kontaktweg, Eingangsbestätigung, Zeitrahmen, Umgang mit Veröffentlichung, Zusage, in gutem Glauben Meldende nicht zu verfolgen | Anhang I Teil II Nr. 5, Art. 13 Abs. 8 UAbs. 6 |
| security.txt | Maschinenlesbarer Verweis auf Kontakt und Policy | kein Rechtsakt, siehe unten |
| Meldeprozess | Wer intern wann was tut, wenn eine Meldung eingeht — die Brücke zur Bereitschaft und zum Meldeassistenten | Art. 14 |
| Prozessnachweis | Das Paket, das den gelebten Prozess belegt | siehe Prozessnachweis |
Jedes Dokument entsteht aus Ihren Angaben im Register und trägt einen Stand mit Datum und Version. Ändern Sie etwas, entsteht ein neuer Stand; der alte bleibt lesbar.
Zwei Punkte aus Anhang I Teil II, die in Zusammenfassungen gern fehlen und die in Ihrer Handhabungsrichtlinie beschrieben sein sollten:
- Nach dem Patch informieren Sie öffentlich über die beseitigte Schwachstelle — Beschreibung, wie Betroffene erkennen, ob es sie betrifft, Auswirkungen, Schwere und Hinweise zur Behebung. Diese Veröffentlichung dürfen Sie in begründeten Fällen so lange aufschieben, bis die Nutzer den Patch anwenden konnten (Nr. 4).
- Sicherheitsaktualisierungen sind unverzüglich und kostenlos zu verbreiten — eine Ausnahme gibt es nur bei abweichender Vereinbarung mit einem gewerblichen Nutzer über ein maßgeschneidertes Produkt (Nr. 8). Und soweit technisch machbar, kommen Sicherheitsupdates getrennt von Funktionsupdates (Nr. 2).
Die öffentliche CVD-Seite
Abschnitt betitelt „Die öffentliche CVD-Seite“Aus der CVD-Policy entsteht eine öffentliche Seite unter
app.fraghugo.de/cvd/<ihr-kürzel> — ohne Anmeldung erreichbar, in Deutsch und Englisch. Sie
enthält den Kontaktweg, den erwarteten Ablauf, die Zeitrahmen und den Geltungsbereich, also für
welche Produkte sie gilt.
Veröffentlichen Sie sie mit dem Schalter Seite veröffentlichen. Bis dahin ist sie nur
angemeldet sichtbar. Nach der Veröffentlichung sollten Sie sie an zwei Stellen verlinken: im
Impressum oder Support-Bereich Ihrer Website und in Ihrer security.txt.
Die Verordnung verlangt außerdem, dass in den mitgelieferten Produktinformationen die zentrale Kontaktstelle steht, bei der Schwachstellen gemeldet werden können — und wo die Strategie zur koordinierten Offenlegung zu finden ist (Anhang II Nr. 2). Die URL Ihrer CVD-Seite gehört also auch in die Dokumentation, die dem Produkt beiliegt.
security.txt einbauen
Abschnitt betitelt „security.txt einbauen“Hugo erzeugt den Inhalt; ablegen müssen Sie ihn selbst, denn er gehört auf Ihre Domain:
https://ihre-domain.de/.well-known/security.txtDie erzeugte Datei sieht so aus:
Contact: mailto:security@ihre-domain.deContact: tel:+49-40-000000-0Expires: 2027-09-05T00:00:00.000ZPreferred-Languages: de, enPolicy: https://app.fraghugo.de/cvd/ihr-kuerzelCanonical: https://ihre-domain.de/.well-known/security.txtDrei Dinge, die dabei schiefgehen:
Expiresläuft ab. Das Feld ist Pflicht und sollte nicht weiter als ein Jahr in der Zukunft liegen. Hugo legt Ihnen den Erneuerungstermin in den Fristenkalender.- Die Datei wird als HTML ausgeliefert. Sie muss mit
Content-Type: text/plainkommen, sonst lesen Werkzeuge sie nicht. - Nur ein
Contactund der ist ein Formular. Damit erfüllen Sie Art. 13 Abs. 17 nicht.
Der Kontaktweg, der nicht automatisiert sein darf
Abschnitt betitelt „Der Kontaktweg, der nicht automatisiert sein darf“… benennen die Hersteller eine zentrale Anlaufstelle, die es den Nutzern ermöglicht, direkt und schnell mit ihnen zu kommunizieren, auch um die Meldung von Schwachstellen zu erleichtern. … Die zentrale Anlaufstelle ermöglicht es den Nutzern, ihr bevorzugtes Kommunikationsmittel zu wählen, wobei diese Mittel nicht auf automatisierte Instrumente beschränkt werden dürfen. (Art. 13 Abs. 17)
Praktisch heißt das: Mindestens ein Weg muss bei einem Menschen enden. Ein Webformular, ein Ticketsystem und eine Adresse mit Autoresponder sind alle automatisiert. Die einfachste Ergänzung ist eine Telefonnummer — dieselbe, die schon in Ihrer Bereitschaft steht.
Die CVD-Seite weist deshalb zwei Wege aus. Fehlt der nicht automatisierte, erscheint vor dem Veröffentlichen der Hinweis auf Art. 13 Abs. 17.
Was mit einer eingehenden Meldung passiert
Abschnitt betitelt „Was mit einer eingehenden Meldung passiert“Eine Meldung über die CVD-Seite ist zunächst kein meldepflichtiger Fall. Sie ist ein Hinweis, den Sie unverzüglich bewerten müssen; die Frist beginnt erst, wenn Sie danach mit hinreichender Sicherheit wissen, dass tatsächlich ausgenutzt wird (Kommissionsleitlinie C(2026) 5252, Rn. 213).
Deshalb der Ablauf: Hinweis eingegangen → Bewertung → entweder Vermerk „nicht meldepflichtig” mit Begründung oder Fall im Meldeassistenten. Beide Wege landen im Ereignisprotokoll, und genau diese Kette ist es, die der Prozessnachweis später zeigt.