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Richtlinien, CVD und security.txt

Unter /dsb/hersteller/richtlinien entstehen die Dokumente, die der Cyber Resilience Act für den Umgang mit Schwachstellen verlangt, und die öffentliche Seite, über die man Ihnen eine Schwachstelle melden kann.

DokumentWas drinstehtFundstelle
Schwachstellen-HandhabungsrichtlinieWie Sie Schwachstellen und Komponenten ermitteln und dokumentieren, behandeln und beheben, testen, Informationen nach dem Patch veröffentlichen, Updates sicher und kostenlos verbreitenAnhang I Teil II Nr. 1 bis 8
CVD-Policy (koordinierte Offenlegung)Was Meldende erwarten dürfen: Kontaktweg, Eingangsbestätigung, Zeitrahmen, Umgang mit Veröffentlichung, Zusage, in gutem Glauben Meldende nicht zu verfolgenAnhang I Teil II Nr. 5, Art. 13 Abs. 8 UAbs. 6
security.txtMaschinenlesbarer Verweis auf Kontakt und Policykein Rechtsakt, siehe unten
MeldeprozessWer intern wann was tut, wenn eine Meldung eingeht — die Brücke zur Bereitschaft und zum MeldeassistentenArt. 14
ProzessnachweisDas Paket, das den gelebten Prozess belegtsiehe Prozessnachweis

Jedes Dokument entsteht aus Ihren Angaben im Register und trägt einen Stand mit Datum und Version. Ändern Sie etwas, entsteht ein neuer Stand; der alte bleibt lesbar.

Zwei Punkte aus Anhang I Teil II, die in Zusammenfassungen gern fehlen und die in Ihrer Handhabungsrichtlinie beschrieben sein sollten:

  • Nach dem Patch informieren Sie öffentlich über die beseitigte Schwachstelle — Beschreibung, wie Betroffene erkennen, ob es sie betrifft, Auswirkungen, Schwere und Hinweise zur Behebung. Diese Veröffentlichung dürfen Sie in begründeten Fällen so lange aufschieben, bis die Nutzer den Patch anwenden konnten (Nr. 4).
  • Sicherheitsaktualisierungen sind unverzüglich und kostenlos zu verbreiten — eine Ausnahme gibt es nur bei abweichender Vereinbarung mit einem gewerblichen Nutzer über ein maßgeschneidertes Produkt (Nr. 8). Und soweit technisch machbar, kommen Sicherheitsupdates getrennt von Funktionsupdates (Nr. 2).

Aus der CVD-Policy entsteht eine öffentliche Seite unter app.fraghugo.de/cvd/<ihr-kürzel> — ohne Anmeldung erreichbar, in Deutsch und Englisch. Sie enthält den Kontaktweg, den erwarteten Ablauf, die Zeitrahmen und den Geltungsbereich, also für welche Produkte sie gilt.

Veröffentlichen Sie sie mit dem Schalter Seite veröffentlichen. Bis dahin ist sie nur angemeldet sichtbar. Nach der Veröffentlichung sollten Sie sie an zwei Stellen verlinken: im Impressum oder Support-Bereich Ihrer Website und in Ihrer security.txt.

Die Verordnung verlangt außerdem, dass in den mitgelieferten Produktinformationen die zentrale Kontaktstelle steht, bei der Schwachstellen gemeldet werden können — und wo die Strategie zur koordinierten Offenlegung zu finden ist (Anhang II Nr. 2). Die URL Ihrer CVD-Seite gehört also auch in die Dokumentation, die dem Produkt beiliegt.

Hugo erzeugt den Inhalt; ablegen müssen Sie ihn selbst, denn er gehört auf Ihre Domain:

https://ihre-domain.de/.well-known/security.txt

Die erzeugte Datei sieht so aus:

Contact: mailto:security@ihre-domain.de
Contact: tel:+49-40-000000-0
Expires: 2027-09-05T00:00:00.000Z
Preferred-Languages: de, en
Policy: https://app.fraghugo.de/cvd/ihr-kuerzel
Canonical: https://ihre-domain.de/.well-known/security.txt

Drei Dinge, die dabei schiefgehen:

  • Expires läuft ab. Das Feld ist Pflicht und sollte nicht weiter als ein Jahr in der Zukunft liegen. Hugo legt Ihnen den Erneuerungstermin in den Fristenkalender.
  • Die Datei wird als HTML ausgeliefert. Sie muss mit Content-Type: text/plain kommen, sonst lesen Werkzeuge sie nicht.
  • Nur ein Contact und der ist ein Formular. Damit erfüllen Sie Art. 13 Abs. 17 nicht.

… benennen die Hersteller eine zentrale Anlaufstelle, die es den Nutzern ermöglicht, direkt und schnell mit ihnen zu kommunizieren, auch um die Meldung von Schwachstellen zu erleichtern. … Die zentrale Anlaufstelle ermöglicht es den Nutzern, ihr bevorzugtes Kommunikationsmittel zu wählen, wobei diese Mittel nicht auf automatisierte Instrumente beschränkt werden dürfen. (Art. 13 Abs. 17)

Praktisch heißt das: Mindestens ein Weg muss bei einem Menschen enden. Ein Webformular, ein Ticketsystem und eine Adresse mit Autoresponder sind alle automatisiert. Die einfachste Ergänzung ist eine Telefonnummer — dieselbe, die schon in Ihrer Bereitschaft steht.

Die CVD-Seite weist deshalb zwei Wege aus. Fehlt der nicht automatisierte, erscheint vor dem Veröffentlichen der Hinweis auf Art. 13 Abs. 17.

Eine Meldung über die CVD-Seite ist zunächst kein meldepflichtiger Fall. Sie ist ein Hinweis, den Sie unverzüglich bewerten müssen; die Frist beginnt erst, wenn Sie danach mit hinreichender Sicherheit wissen, dass tatsächlich ausgenutzt wird (Kommissionsleitlinie C(2026) 5252, Rn. 213).

Deshalb der Ablauf: Hinweis eingegangen → Bewertung → entweder Vermerk „nicht meldepflichtig” mit Begründung oder Fall im Meldeassistenten. Beide Wege landen im Ereignisprotokoll, und genau diese Kette ist es, die der Prozessnachweis später zeigt.