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Prozessnachweis

Der Prozessnachweis ist das Dokument, das Sie vorlegen, wenn jemand wissen will, wie Sie mit Schwachstellen und Meldungen tatsächlich umgehen. Sie erzeugen ihn unter /dsb/hersteller/richtlinien mit Nachweis-Paket erstellen — für die ganze Organisation oder für ein einzelnes Produkt.

AbschnittInhalt
ProdukteStammdaten je Produkt: Rolle, Klasse, Mitgliedstaaten, Inverkehrbringen, Unterstützungszeitraum mit Begründung, Konformitätsweg, CE mit Ort der Anbringung
KomponentenStand der Software-Stückliste je Produktversion: Format, Importdatum, Zahl der Komponenten, Zahl der nicht überwachbaren Einträge
RichtlinienSchwachstellen-Handhabungsrichtlinie, CVD-Policy und Meldeprozess mit Version, Stand und Freigabedatum
Öffentliche AnlaufstelleAdresse der CVD-Seite, ausgewiesene Kontaktwege, Nachweis des nicht automatisierten Wegs
BereitschaftRollenbesetzung, Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten, Datum der letzten Testmail
FälleJe Fall: Fallart, Zeitpunkt des Hinweises, Zeitpunkt der Kenntnisfeststellung, Stufen mit Fälligkeit und Übermittlung, Sensibilitätseinschätzung, Information der Nutzer, Anhänge
EreignisprotokollDie vollständige Kette, siehe unten

Das Paket kommt als PDF mit Erstellungsdatum, erzeugender Person und Prüfwert. Die Anhänge — Exporte, Bestätigungen der Meldeplattform, hochgeladene Dateien — liegen als Verzeichnis bei.

Jede Handlung im Bereich schreibt einen Eintrag: Produkt angelegt, SBOM importiert, Richtlinie freigegeben, CVD-Seite veröffentlicht, Hinweis eingegangen, Kenntnis festgestellt, Stufe ausgefüllt, als eingereicht markiert, Nutzer informiert, Testmail gesendet. Ein Eintrag trägt Zeitpunkt, handelnde Person, Vorgang und die geänderten Werte.

Die Einträge hängen aneinander: Jeder enthält den Hashwert (SHA-256) des vorangehenden Eintrags. Wird ein Eintrag nachträglich verändert oder herausgenommen, passt sein Hashwert nicht mehr zu dem, was der folgende Eintrag gespeichert hat — die Kette bricht an dieser Stelle. Das Nachweis-Paket prüft die Kette beim Erzeugen und schreibt das Ergebnis in die Kopfzeile: geprüft, Anzahl der Einträge, erster und letzter Zeitpunkt.

Er belegt:

  • dass die Einträge seit ihrer Entstehung in dieser Reihenfolge und unverändert vorliegen,
  • wann in Ihrem System etwas festgehalten wurde und von wem,
  • dass zwischen Hinweis, Bewertung und Meldung ein nachvollziehbarer Ablauf lag — genau der Punkt, an dem die Frage nach der unverzüglichen Erstbewertung entschieden wird (Kommissionsleitlinie C(2026) 5252, Rn. 213),
  • dass zwei Ausdrucke denselben Stand zeigen, wenn ihr Prüfwert übereinstimmt.

Er belegt nicht:

  • dass die Angaben inhaltlich richtig sind. Wer einen falschen Zeitpunkt einträgt, bekommt eine unverfälschte Kette mit einem falschen Wert darin.
  • einen Zeitstempel gegenüber Dritten. Die Zeiten stammen aus unserem System, nicht von einem qualifizierten Zeitstempeldienst. Es gibt keine Hinterlegung bei einer neutralen Stelle.
  • dass eine Meldung tatsächlich angekommen ist. „Als eingereicht markieren” ist Ihre Erklärung. Der Empfangsnachweis kommt von der Meldeplattform; hängen Sie ihn am Fall an, dann steht er im Paket.
  • Konformität. Kein Dokument aus dieser Anwendung ersetzt eine Konformitätsbewertung, eine notifizierte Stelle oder die EU-Konformitätserklärung, mit der Sie die Verantwortung für die Konformität übernehmen (Art. 28 Abs. 4).

Der wahrscheinlichste Anlass ist ein begründetes Verlangen der Marktüberwachungsbehörde. Die Software-Stückliste ist ausdrücklich so geregelt: Sie geht auf begründetes Verlangen an die Behörde, soweit sie zur Prüfung der Einhaltung erforderlich ist (Anhang VII Nr. 8). Ein geordnetes Paket zu haben, verkürzt solche Vorgänge erheblich.

Der zweite Anlass ist Ihr Kunde. Wer an große Auftraggeber liefert, wird nach dem Schwachstellenprozess gefragt, lange bevor eine Behörde fragt.

Ein dritter Zusammenhang, mit Zurückhaltung formuliert: Im künftigen Produkthaftungsrecht kann das Gericht anordnen, dass der Beklagte relevante Beweismittel offenlegt. Nach der Gesetzesbegründung betrifft das nur bereits vorhandene Beweismittel und schafft keine neuen Dokumentationspflichten (BT-Drucksache 21/4297). Es ist also kein Argument, dass Sie dokumentieren müssen — wohl aber eines dafür, dass Sie im Streitfall etwas vorzulegen haben.

Erzeugen Sie das Paket, wenn es einen Anlass gibt — nach einem abgeschlossenen Meldefall, vor einem Kundenaudit, bei einer Behördenanfrage. Ein monatlicher Ausdruck ohne Anlass bringt nichts: Das Protokoll läuft ohnehin mit, und das Paket wird immer aus dem aktuellen Stand erzeugt.

Erzeugte Pakete bleiben in der Liste stehen, mit Datum, Prüfwert und der Person, die sie erstellt hat. So lässt sich später zeigen, welcher Stand wem vorgelegt wurde.