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Hugo Hersteller (Cyber Resilience Act)

Hugo Hersteller ist der Bereich für Unternehmen, die Software oder vernetzte Produkte in der EU bereitstellen und deshalb unter die Verordnung (EU) 2024/2847 fallen — den Cyber Resilience Act. Er bündelt die Pflichten, die an Ihrem Produkt hängen: Produktregister, Software-Stückliste, Meldungen an das CSIRT, Schwachstellenrichtlinien, Fristen.

Sie finden ihn in der Anwendung unter Hersteller & CRA — die Startseite liegt auf /dsb/hersteller.

BausteinWofürWo in der Anwendung
Hersteller-CheckRolle, Produktklasse, Pflichtenliste/dsb/hersteller/check
ProduktregisterStammdaten, Unterstützungszeitraum, Konformität, CE/dsb/hersteller/produkte
SBOM-ImportKomponentenliste je Produktversion/dsb/hersteller/produkte
MeldeassistentFrühwarnung, Meldung, Zwischen- und Abschlussbericht/dsb/hersteller/meldungen
BereitschaftWer meldet, wer vertritt, wer ist nachts erreichbar/dsb/hersteller/bereitschaft
Richtlinien, CVD und security.txtSchwachstellen-Handhabung, Offenlegung, Kontaktweg/dsb/hersteller/richtlinien
FristenKalender je Produkt, ICS-Export/dsb/hersteller/fristen
ProzessnachweisNachweis-Paket und Ereignisprotokoll/dsb/hersteller/richtlinien

Dazu kommt eine öffentliche Seite: Ihre CVD-Seite unter app.fraghugo.de/cvd/<ihr-kürzel> mit der dazugehörigen security.txt. Sie ist ohne Anmeldung erreichbar — dorthin schicken Sie Menschen, die eine Schwachstelle melden wollen.

Oben stehen vier Kacheln: Produkte im Register, offene Meldungen mit der jeweils nächsten Frist, der Stand der Bereitschaft und die nächste Frist über alle Produkte hinweg. Darunter steht die Liste „Was jetzt zu tun ist” — abgeleitet aus dem, was fehlt: ein Produkt ohne Unterstützungszeitraum, eine Meldung mit laufender Uhr, eine Richtlinie ohne Stand, eine Bereitschaftsrolle ohne Person.

Die Liste ist kein Postfach. Sie leert sich, wenn die Angabe da ist — nicht, wenn jemand einen Haken setzt.

Hersteller ist, wer ein Produkt mit digitalen Elementen entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet — gegen Bezahlung, zur Monetarisierung oder unentgeltlich (Art. 3 Nr. 13). Der mittlere Fall ist der, den man leicht übersieht: kostenlose Software, die über Support, Dual-Lizenz oder eine Pro-Version Geld verdient.

Auch Einführer und Händler werden zu Herstellern, wenn sie unter eigenem Namen in Verkehr bringen oder eine wesentliche Änderung vornehmen (Art. 21). Wer sonst wesentlich ändert, trägt die Pflichten für den geänderten Teil — und für das ganze Produkt, wenn die Änderung dessen Cybersicherheit insgesamt betrifft (Art. 22 Abs. 2).

Reine Cloud-Dienste fallen nicht unter den CRA, sondern unter NIS2. Erfasst ist Datenfernverarbeitung nur, soweit ohne sie das Produkt eine seiner Funktionen nicht erfüllen könnte (Art. 3 Nr. 2, Erwägungsgründe 11 und 12). Wer neben dem Webdienst eine App, einen Desktop-Client oder einen Agenten ausliefert, ist dafür Hersteller — und die zugehörige Backend-Schnittstelle wird dann mit erfasst.

Ob das auf Sie zutrifft, klärt der Hersteller-Check in neun Fragen.

Hugo Hersteller arbeitet am Produkt. Das Managementsystem darum herum gehört in Hugo ISMS:

  • Asset-Register mit CIA-Klassifikation und Schutzbedarfsfeststellung
  • Risiko-Register mit den elementaren BSI-Bedrohungen
  • ISO 27001 Annex A mit Reifegrad und Statement of Applicability
  • Audit-Exporte und externer Auditor-Zugang

Und die Pflichten, die an Ihrer Einrichtung hängen — Registrierung beim Bundesamt, Vorfallmeldung nach § 32 BSIG, Schulung der Geschäftsleitung — liegen in Hugo NIS2 Basis. Die beiden Meldeketten sind verschieden: NIS2 meldet die Einrichtung, der CRA meldet das Produkt. Es kann sein, dass beides zugleich fällig wird.

99 € im Monat oder 990 € im Jahr, jeweils netto. Monatlich kündbar über das Stripe Customer Portal unter Einstellungen → Abonnement. Keine Mindestlaufzeit, keine Einrichtungsgebühr.

Enthalten in Hugo ISMS Enterprise. Wer diesen Tarif hat, braucht Hugo Hersteller nicht zusätzlich zu buchen.

  • Wir melden nicht für Sie. Die Uhr rechnet, der Export ist feldgenau vorbereitet — abgeben müssen Sie die Meldung selbst, über die Meldeplattform. Warum das so ist, steht unter Meldung erstellen.
  • Wir registrieren Sie nirgends. Der Zugang zur Meldeplattform läuft über eine benannte Ansprechperson Ihres Unternehmens mit EU-Login. Diesen Schritt kann niemand für Sie tun.
  • Wir bewerten keine Konformität. Wo eine notifizierte Stelle nötig ist, sagen wir es — sein können wir sie nicht. Die CE-Kennzeichnung bringen Sie an, und mit der EU-Konformitätserklärung übernehmen Sie die Verantwortung für die Konformität des Produkts (Art. 28 Abs. 4).
  • Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Zu jeder Einstufung und jeder Frist nennen wir die Fundstelle, damit Sie sie nachlesen können. Maßgeblich ist der Verordnungstext, nicht unsere Zusammenfassung.
  • Wir prüfen Ihren Quellcode nicht. Die Software-Stückliste erzeugen Sie in Ihrer Pipeline; wir lesen sie ein und halten sie nach.
  1. Hersteller-Check ausfüllen — neun Fragen, danach wissen Sie Ihre Rolle und Ihre Produktklasse.
  2. Das erste Produkt ins Produktregister eintragen und den Unterstützungszeitraum festlegen.
  3. Die Bereitschaft besetzen. Das ist der Schritt, den man vor sich herschiebt und der im Ernstfall über die 24 Stunden entscheidet.